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Im Zentrum der Pädaudiologie stehen Hörstörungen und Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern. Auch der Bereich der auditiven Wahrnehmungsstörungen wie AVWS oder Lautdifferenzierungsstörungen von Kindern spielen in der Pädaudiologie eine große Rolle.

Damit Kinder sich altersgerecht entwickeln können, müssen die Sprachentwicklung- und das Hörvermögen uneingeschränkt funktionieren. Daher sollten Beeinträchtigungen in diesem Bereich möglichst frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Da das Spektrum der Funktionseinschränkungen sehr breit ist, ist für eine genaue Diagnose oft eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen verschiedenen medizinischen Fachrichtungen nötig, z.B. Kieferorthopäden, Logopäden, Neurologen oder Psychologen.

Auf diese Weise können sowohl angeborene oder später erworbene anatomische als auch psychische Ursachen für die Beeinträchtigungen zuverlässig ermittelt und eine entsprechende Therapie eingeleitet werden.

Auch Kinder mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte benötigen eine interdisziplinäre Betreuung, die die Besonderheiten der betroffenen Kinder berücksichtigt und sie langfristig fördert und betreut.

In unserer Praxis arbeiten wir mit einem dichten Netzwerk an Kolleginnen und Kollegen, um unseren kleinen Patienten eine bestmögliche Versorgung zu bieten.

Hörprüfung Kind

Eine genaue Diagnose und Therapie aller Hörstörungen ist bei Kindern ab dem ersten Lebenstag möglich. Innenohrschwerhörigkeiten, genauso wie Mittelohrprobleme oder Schwierigkeiten bei der Hörverarbeitung werden mit Hilfe verschiedener Testverfahren diagnostiziert, die in unserer Praxis angeboten und durchgeführt werden.

Als Beispiele für eine objektive Hörprüfung, bei der die Mitwirkung des Kindes nicht erforderlich ist, sind zu nennen:

  • Neugeborenenscreening (AABR- oder BERA-Testverfahren): Die Untersuchung misst, ob die Schallwellen aus dem Innenohr an das Gehirn geleitet werden.
  • TEOAE-Test: Die Untersuchung mittels einer Sonde im äußeren Gehörgang misst, ob die äußeren Haarzellen in der Hörschnecke funktionieren.
  • Impedanzaudiometrie: Hier wird die Belüftung des Mittelohres getestet (Tympanometrie).

Bei einem subjektiven Hörtests müssen die Kinder selbst mitwirken und sich deswegen schon etwas ausdrücken können. Diese Prüfungen werden in einer kindgerechten Umgebung (Mainzer Kindertisch) durchgeführt. Zum Einsatz kommen dabei folgende audiologischen Verfahren:

  • Reaktions- und Spielaudiometrie: Das Verfahren prüft die Fähigkeit des Hörens bei Kindern in dem bei Babys und Kleinkindern die Reaktionen auf akustische Reize beobachtet werden und bei Kindern ab drei Jahren spielerisch eine Hörschwelle ermittelt wird,
  • Hörschwellenbestimmung: Mit der Ermittlung der individuellen Hörschwelle wird die Frequenz seitengetrennt ermittelt, bis zu der das Kind akustische Reize wahrnehmen kann.
  • Sprachaudiometrie: Bei diesem Test wird geprüft, ob die Kinder die Sprachsignale auch tatsächlich verstehen und wiedergeben können (Sprachverständlichkeitstest).

Sowohl die objektiven als auch die subjektiven Testverfahren dienen dazu, die Art und den Grad einer Hörbeeinträchtigung bei Kindern genau zu ermitteln. Abhängig von der Diagnose werden – in enger Absprache mit den Eltern – entsprechende Therapien in die Wege geleitet.

Neugeborenen Hörscreening

Eine besondere Art der Hörtestung ist das Neugeborenen-Hörscreening, das direkt in den ersten Wochen nach der Geburt stattfindet. Häufig findet die Messung in der Klinik bei der Vorsorgeuntersuchung U2 statt. Ist diese Messung auffällig oder fand beispielsweise eine Hausgeburt statt, so sind wir in unserer Praxis zertifiziert, die Bestätigungsdiagnostik zum Ausschluss einer angeborenen Hörstörung durchzuführen.

HNO Starnberg

Gemeinschaftspraxis für
HNO-Heilkunde, Phoniatrie und Pädaudiologie

Dr. med. Bernhard Junge-Hülsing
Dr. med. Sabine von Bredow
Wiebke Gritze

Kontakt

Josef-Jägerhuber-Str. 7
82319 Starnberg
0 81 51 – 666 999
praxis@hno-starnberg.de

Sprechzeiten

(Privat und alle Kassen)
Mo Fr | 8.30 – 12.00 Uhr
Mo, Di, Do | 15.00 – 18.00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung

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